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Entrepreneurship

Gründungszuschuss für Freelancer – so klappt es mit der Förderung!

Ein Gastbeitrag von Starthilfe-Berater Toni Großmann

Es gibt viele Wege in die Freiberuflichkeit. Während die einen Freelancer in ihrer Freizeit an ihrer Selbstständigkeit arbeiten, benötigen andere mehr Zeit. Für viele bedeutet dies die Kündigung des aktuellen Jobs und die Beantragung des Arbeitslosengeldes bei der Arbeitsagentur.

Was viele aber nicht wissen – man kann dort nicht nur Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen, sondern auch einen Gründungszuschuss für Freelancer. Doch wie funktioniert diese finanzielle Förderung und was muss beachtet werden?

1. Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung und dient als Startkapital, um sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen. Er ist einer der bekanntesten Förderprogramme, um hauptberuflich als Gründer zu arbeiten.

Viele Freelancer benötigen vor allem in der Anfangsphase ein finanzielles Polster, um sich auf die Existenzgründung fokussieren zu können. Der Gründungszuschuss umfasst in der ersten Phase neben dem ungekürzten ALG I zusätzlich monatlich 300,00 Euro.

Die erste Phase erstreckt sich dabei über ein halbes Jahr. Solltest du nach sechs Monaten weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen, kannst du im Rahmen der zweiten Phase für weitere neun Monate zusätzlich 300,00 Euro pro Monat beantragen, nachdem die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee erneut geprüft und bewertet wird.

Den Gründungszuschuss erhältst du also maximal 15 Monate. Du musst diesen weder versteuern noch zurückzahlen. Wenn du also bereits seit Anfang deiner Selbstständigkeit an Aufträgen und Projekten arbeitest, erhältst du also nicht nur den Lohn dafür, sondern sowohl zusätzlich das Arbeitslosengeld als auch den Gründungszuschuss.

2. Voraussetzung für den Gründungszuschuss

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du den Gründungszuschuss beantragen kannst:

  • Bei der Antragstellung musst du ALG I beziehen und mindestens einen Tag arbeitslos sein.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens musst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben.
  • Du strebst eine selbstständige und hauptberufliche Tätigkeit an.
  • Deine Geschäftsidee ist erfolgversprechend und ertragsfähig. Zudem besitzt du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Tätigkeit auszuüben. Ein Businessplan hilft dir dabei, der Arbeitsagentur dies darzulegen.
  • Eine fachkundige Stelle muss dein Vorhaben positiv bewerten.

3. Ablauf zur Beantragung des Gründungszuschusses

Gründungszuschuss beantragen

Sofern alle Voraussetzungen auf dich zutreffen, sollten folgende sechs Schritte abgearbeitet werden, damit sich deine Chance auf einen positiven Bescheid für den Gründungszuschuss erhöht.

Schritt 1: Beim Arbeitsamt melden

Nachdem das Datum der genauen Kündigung feststeht, solltest du zum Arbeitsamt gehen und das Arbeitslosengeld beantragen. Der nahtlose Übergang aus dem Arbeitsverhältnis in das Förderprogramm des Gründungszuschusses ist nicht möglich. Bei der Anmeldung der Arbeitslosigkeit kannst du deinen Sachbearbeiter bereits auf das Thema Gründungszuschuss ansprechen.

Schritt 2: Antrag auf Gründungszuschuss ausfüllen

Der Antrag muss abgeholt werden, bevor du gründest. Andernfalls verfällt dein Anspruch. Bei der Abholung des Antrags wird das Datum aufgedruckt.

Schritt 3: Businessplan erstellen

Dieser Schritt wird für die meisten Freelancer der zeitaufwendigste in dem ganzen Prozess sein. In einem detaillierten Businessplan muss sowohl das Geschäftskonzept als auch eine umfassende Finanzplanung für die nächsten drei Jahren ausgearbeitet werden.

Es ist wichtig, dass deine Argumente bezüglich der Existenzgründung schlüssig und verständlich sind, um auf diese Weise deinen Sachbearbeiter von deinem Vorhaben überzeugen zu können. Es muss ersichtlich werden, dass du mit deiner Selbstständigkeit langfristig deine Existenz sichern kannst. Solltest du dir diesen Punkt nicht zutrauen, kannst du dir von Gründerberatern den Businessplan schreiben lassen.

Schritt 4: Tragfähigkeitsbescheinigung beantragen

Das Gründungsvorhaben und der Businessplan sollten von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden. Dazu zählen beispielsweise Wirtschaftsförderung, Unternehmensberater oder Gründerzentren. Es sollte vermieden werden, dass der Sachbearbeiter Punkte in dem Businessplan findet, die zur Ablehnung führen können. Lasse dir deinen Businessplan von jemanden prüfen, der auf fachkundige Stellungnahme spezialisiert ist und eine hohe Bewilligungsquote aufweist.

Schritt 5: Lebenslauf und andere Zertifikate einreichen

Damit der Sachbearbeiter auch eine Vorstellung von dir als Freelancer erhält, solltest du zu den Unterlagen deinen Lebenslauf sowie weitere Nachweise deiner persönlichen Eignung beilegen. Dies könnten Arbeitszeugnisse, Ausbildungszertifikate oder akademische Dokumente sein.

Schritt 6: Selbstständigkeit anmelden

Lege dich auf ein Gründungsdatum fest und melde beim Finanz- oder Gewerbeamt deine Selbstständigkeit an.

Achtung: Dieser Schritt muss zuletzt erfolgen. Wenn du vor Antragstellung bereits ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hast, wird dein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt werden!

4. Tipps und Tricks – vermeide diese Fehler

Seit Ende 2011 wurde das Gesetz bezüglich Gründungszuschusses verändert, sodass die Leistung von der Arbeitsagentur nicht mehr verpflichtend ist. Jeder Antrag wird individuell betrachtet und eine Eignung für den Zuschuss fällt und steht letztendlich mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter.

Sei dir bewusst, dass eine Menge Fragen auf dich zukommen werden:

  • Wie willst du dich selbstständig machen?
  • Wie sieht der genaue Plan aus?
  • Welche Risiken birgt deine Geschäftsidee?
  • Wie genau sieht die Finanzierung deines Vorhabens aus?

In diesem Abschnitt findest du außerdem noch weitere Tipps und Tricks, um dich deinem Gründungszuschuss einen Schritt näher zu bringen.

Fremdkündigung über Eigenkündigung

Lasse dich von deinem Arbeitgeber aus deinem aktuellen Angestelltenverhältnis kündigen, um jegliche Sperrzeiten zu vermeiden.

Hartnäckig bleiben

Es kommt nicht selten vor, dass der zuständige Sachbearbeiter dich entmutigt oder dir von dem Antrag des Gründungszuschusses abraten möchte. Da die Gewährung des Gründungszuschusses eine Ermessensleistung ist, liegt die Entscheidung einzig und allein bei dem Sachbearbeiter. Lass dich nicht entmutigen und bereite ein schlüssiges Konzept vor.

Hohe Liquidität vermeiden

Da die Arbeitsagentur durch deinen Businessplan auch Einsicht in die Umsatz- und Ertragsplanung deiner Geschäftsidee erhält, solltest du darauf achten, dass eine kumulierte Liquidität nicht bereits in den ersten Monaten extrem positiv ist.

Vor allen für die ersten Monate wird der Ertrag oftmals höher eingeschätzt, als er dann tatsächlich ausfällt. Zwar wäre eine hohe Liquidität für dich sowie anderen Zielgruppen wie beispielsweise der Bank oder Investoren von großem Vorteil, die Arbeitsagentur kann dadurch jedoch deinen Antrag ablehnen, da sie davon ausgeht, dass du bereits in kurzer Zeit liquide bist und den Gründungsausschuss nicht benötigst, um die Lebenskosten zu tragen.

Dein Marketingplan für den perfekten Start

Eignung anderer Jobs vermeiden

Auch wenn du dich in deiner Arbeitslosigkeit 100 % deiner Geschäftsidee und deiner Selbstständigkeit widmest, ist es die Aufgabe deines Sachbearbeiters, dir einen Job zu vermitteln. Deswegen ist es besonders wichtig, Gründe aufzuzeigen, die auf eine schlechte Vermittelbarkeit weisen. Dies könnten beispielsweise die eigene berufliche Spezialisierung sein oder die Ortsgebundenheit. Hilfreich sind auch Absagen von Bewerbungen.

Verlängerungsantrag nicht vergessen

Da der Gründungszuschuss nach einem halben Jahr abläuft, sollten etwa zwei Monate vor dem Ablauf alle notwendigen Informationen für den Verlängerungsantrag zusammengestellt werden, um weitere neun Monate 300,00 Euro monatlichen Zuschuss zu erhalten.

5.Fazit

Auch wenn es keine Garantie mehr auf den Gründungszuschuss gibt, solltest du dich auf alle Fälle darum bemühen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Der größte negative Punkt wäre eine Absage des Zuschusses und demzufolge die umsonst investierte Zeit in den Bewerbungsprozess. Nichtsdestotrotz wirst du den Businessplan im Laufe deiner Selbstständigkeit benötigen.

Bei einem positiven Bescheid lohnt sich der Gründungszuschuss gleich doppelt: du erhältst finanzielle Unterstützung ohne Auflagen und deine Geschäftsidee wird durch den Businessplan auf die erste Bewährungsprobe gestellt.

Portrait Toni Großmann

Über den Autor

Toni Großmann ist beratender Betriebswirt und hilft Gründern dabei, Förderanträge einzureichen, Businesspläne zu verfassen und Finanzierungen genehmigt zu bekommen. Mit seiner Firma E+E Starthilfe GmbH hat er in den letzten Jahren ein deutschlandweites Beraternetzwerk aufgebaut und mehrere hundert Gründer beim Start in die Selbständigkeit unterstützt.

Toni Großmann
Starthilfe-Beratung

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